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Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
Phänomen Digitalisierung
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Aus meiner Sicht, also der Sicht des Juristen, der sich mit dem öffentlichen Recht, insbesondere Polizeistrafverfahrens und Strafrecht beschäftigt, ist die bedeutsamste Veränderung und gleichzeitig Kennzeichen der Digitalisierung der Shift, also die Verlagerung, wesentlicher Teile der Vorbereitung, aber auch der Verübung von Straftaten in die digitale Welt, beziehungsweise den digitalen Raum. Wie auch in anderen Bereichen, findet Kommunikation und Kollaboration nicht mehr offline statt, sondern online. Es werden Messenger-Dienste benutzt, es wird auf Plattformen kommuniziert. Es kann international kommuniziert werden, man muss sich nicht mehr treffen. Das ist natürlich schon einige Zeit so, aber es verstärkt sich immer mehr, dass unter Aufhebung von Hindernissen wie Raum und Distanz immer neue Vernetzungsmöglichkeiten entstehen, immer schneller geht es. Der Bedarf an rechtswidrigen Dienstleistungen muss also heutzutage nicht mehr beim Dealer vor Ort, sondern kann über Plattformen und das ist auch ganz wichtig unter weitestgehender Beibehaltung von Anonymität und technisch vermittelter Vertraulichkeit durch konsequente Nutzung von Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken, online realisiert werden. Natürlich möchte ich gerne meine Meinung im Internet äußern. Das würde ich vielleicht nicht machen, wenn ich immer meinen Namen angeben muss und deswegen halte ich das auch für sehr sinnvoll, dass es da eine grundsätzliche Regelung schon seit Jahren gibt, dass die Nutzung von Internet-Diensten anonym möglich sein muss. Das stellt natürlich auf der anderen Seite und da haben wir den Konflikt, das stellt natürlich auf der anderen Seite Gefahrenabwehrbehörden, die konkret auf Leute zugehen wollen und auch Strafverfolgungsbehörden vor die Problematik, dass diese Anonymität natürlich auch ausgenutzt werden kann um Straftaten aus dem Verborgenen zu begehen.
Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
- Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universidad de Salamanca (Spanien)
- Referendariat in Berlin und San José de Costa Rica
- Erstes und Zweites Staatsexamen in Berlin (Kammergericht)
- Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht der Universität Passau (Prof. Dr. Dirk Heckmann) – dort auch Promotion zum Thema „Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government“
- Rechtsanwalt (Associate) bei Bird & Bird LLP (Frankfurt am Main) – IT-Practice Group (IT-Recht – insb. Urheberrecht, Datenschutzrecht)
- Referent im Bundesministerium für Justiz – Projektgruppe Elektronische Akte in Strafsachen
- 2012 – 2017 Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen
- Seit April 2017 Professor an der HWR Berlin
- § 13 Abs. 6 TMG – Grundsätzliche Möglichkeit der anonymen Nutzung von Internetdiensten
- Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Online-Durchsuchung / Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
- Ende-zu-Ende Verschlüsselung
- Internationale Zusammenarbeit der Polizei (Überblick des Status Quo)
- Beitrag digitalcourage e.V. zu Verschlüsselungsverboten
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