- Kriminologie / Gefährdung / Thomas-Gabriel Rüdiger
Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger
Gefahren
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Eins muss man zunächst sagen: Gewalt im klassischen Sinne ist natürlich immer schwierig im digitalen Raum, weil man dort die physischen Handlungsweisen nicht hat. Dabei muss man aber auch sagen, es gab immer die Diskussion, ob es eine Art von digitalem Dualismus gibt. Das bedeutet, das was im Netz passiert, bleibt im Netz und was im physischen Raum passiert, bleibt im physischen Raum. Davon kann man heute nicht mehr ausgehen, sondern wenn Menschen zum Beispiel Normenüberschreitung, sexuelle Belästigung, Sexualdelikte im Netz erleben, dann kann das auch für sie eine Bedeutung auf ihren physischen Raum haben. Und wenn Personen das im Netz machen, dann kann es sich auch auf den physischen Raum übertragen. Diese Entwicklungsprozesse, gerade im Bereich der Sexualdelikte, muss man klar sagen, das war schon immer ein Problem und das ist aus meiner Sicht eines der drängendsten Probleme. Beispielsweise gibt es eine Studie, die beschäftigt sich mit dem sogenannten unerwünschten Zusenden pornografischer Medien. Auf gut Deutsch wird dann immer von einem sogenannten „dick-pic“ gesprochen und da geht man davon aus, dass das mit dem höchsten Unterschied zwischen Hellfeld zu Dunkelfeld einher geht. Also angezeigten Delikten und wirklich stattgefundenen Delikten, nämlich von 1 zu 404. Sie müssen sich vorstellen, Ladendiebstahl hat so 1 zu 1,2 und das ist ein Problem, wenn Menschen immer wieder, auch Frauen, zum Beispiel erleben, wie sie solche Bilder einfach zugesendet bekommen, sei es über irgendwelche Apps oder Instagram oder so. Dann ist das auch eine Form von sexuellen Übergriffen, die als Normalität empfunden wird. Es gibt einen Bericht, den fand ich sehr prägnant, vom LKA NRW aus dem Jahr 2013, da wurde zum Beispiel davon gesprochen, dass Kinder im Netz sexuelle Belästigung und Übergriffe als Normalität empfinden und daher das nicht zur Anzeige bringen. Wir haben also am Ende einen Raum geschaffen oder schaffen lassen, in dem die sexuellen Übergriffe zum Beispiel auch auf Kinder, aber auch auf alle anderen Personen als Normalität empfunden werden und gar nicht mehr so richtig hundertprozentig als Unrecht und das ist ein großes Problem. Und das ist für mich in diesem Bereich eines der drängendsten Probleme, dem wir uns stellen sollten.
Was die Nutzung von Überwachungs-Apps bei Eltern angeht, da bin ich zwiegespalten: Ab einem gewissen Alter geht so etwas überhaupt nicht, weil natürlich Kinder das Recht haben auf eine Privatsphäre-Entwicklung, also sich frei zu entwickeln. Andersherum wieder muss man noch eins sagen, Eltern sind dafür auch mitverantwortlich, dass ihre Kinder und die Jugendlichen sich nicht strafbar machen. Gegenwärtig haben wir aber den Trend, dass zum Beispiel beim Bereich Kinderpornografie, Jugendpornografie auch im Bereich des „cyber grooming“, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen als Tatverdächtige massiv steigt. Auch im Bereich von Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, sprich Hakenkreuze und Volksverhetzung, weil die Kinder viel zu selten hinreichend von ihren Eltern vorbereitet werden.
Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger
- Seit 2013 Promovend zum Dr. jur. in einem intradisziplinären Promotionsvorhaben an der juristischen Fakultät (Herr Prof. Dr. Mitsch) in Kooperation mit dem Institut für Informatik (Frau Prof. Dr. Lucke) der Universität Potsdam, Promotionsthema „Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes – Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming“
- Seit 2012 Kriminologe und Lehrbeauftragter am Institut für Polizeiwissenschaft der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Forschungsschwerpunkte Cybercrime, Interaktionsrisiken Sozialer Medien sowie polizeilicher Umgang mit Sozialen Medien.
- 2008 – 2010 Studium der Kriminologie im weiterbildenden Masterstudiengang an der Universität Hamburg, Masterarbeit mit dem Titel „Gamecrime und Metacrime – strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit virtuellen Welten“, Abschluss zum Master of Arts
- 2006 – 2012 Beamter im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Bereich Internationale polizeiliche Zusammenarbeit
- 2003 – 2006 Studium des Polizeivollzugsdienstes an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, vorgelegte Diplomarbeit zum Thema „Aufbau und Aufgabe der deutschen Polizei, vornehmlich der Kriminalpolizei, in den besetzten Gebieten 1939 – 1945“, Abschluss zum Diplomverwaltungswirt-Polizei (FH)
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