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Gesa Stückmann
Neue Präventionsaufgaben
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Die Digitalisierung führt zu Phänomenen, denen man kaum Herr werden kann:
Cybergrooming – Planungs- bzw. Anbahnungsphase zwischen einem Erwachsenen und einem Kind, auf die ein sexueller Übergriff folgen soll. Das findet heute z.B. in Online-Spielen für Kinder statt. Aber auch über WhatsApp, Insta, FB, Tiktok etc. Nach einer Studie der Universität Regensburg aus 2018 gaben 730.000 Erwachsene an, sexuellen Online-Kontakt zu Kindern (also unter 14 Jahren) zu haben.
Hate Speech – die Menge der Hasskommentare stellt Polizei und Staatsanwaltschaften vor schier unlösbare Aufgaben.
Cybermobbing, Sexting und Cyberstalking:
Auch hier gibt es so viele Spielarten und vieles bleibt im Verborgenen bzw. ist nicht beweisbar – Wegwerf-Email-Adressen werden genutzt, Gruppen gegen eine Person eröffnet ohne ihr Wissen etc. Dabei gehen die Auswirkungen heute viel weiter, weil sie die Opfer lebenslang verfolgen können. Zudem werden auch ganze Familien einbezogen – „Ich schick das an Deine ganze Familie“ -, was sich besonders dramatisch auswirken kann, wenn die Opfer z.B. aus einer türkischen oder syrischen Familie kommen.
Fotos oder Videos werden heute verbreitet über WhatsApp-Gruppen oder Facebook, Instagram – hier geht es schnell um Straftaten nach §§ 22, 33 KunstUrhG oder auch § 201a StGB. Eine derartige Verbreitungsmöglichkeit gab es früher nicht, so dass auch die Straftaten in dem Bereich keine große Rolle spielten.
Gerade führte das BKA bundesweit eine Razzia durch und fand kinderpornographische Videos, die von 14-26jährigen geteilt wurden. Dabei geht es immer auch um Fotos und Videos von MitschülerInnen, die sich selbst nackt bei sexuellen Handlungen filmen – für Eltern eine völlig neue Situation: Plötzlich steht die Polizei vor der Tür mit Durchsuchungsbeschluss, weil der Sohn oder die Tochter beschuldigt wird, Kinderpornographie verbreitet zu haben oder zu besitzen.
Auch rechtes Gedankengut und volksverhetzende Inhalte werden in Klassen-WhatsApp-Gruppen millionenfach geteilt: „Schwule sind keine Menschen“, „Willste Spaß brauchste Gas“ mit Hakenkreuz illustriert, Gesicht von Anne Frank mit „Lolocaust“, Bilder der „Reichskriegsflagge“, „Rennt der Negger frei herum, schalt auf Automatik um“ – aus meiner Sicht eine sehr gefährliche Entwicklung für unsere Demokratie. Schüler erklären das Teilen solcher Inhalte damit, dass es ein Spaß oder schwarzer Humor sei – aber hier geht es um Straftatbestände und das wissen sie natürlich nicht, weil ihnen das niemand beigebracht hat. Früher war das auch nicht nötig und die Eltern heute wissen nicht, dass sie es beibringen müssten. „Du darfst nicht hauen, nicht klauen, nichts kaputt machen oder bei Rot über die Ampel gehen“ reicht heute nicht mehr.
Gesa Stückmann
- geb. in Düsseldorf
- 1988 – 1990 Lehre zur Bankkauffrau
- 1990 – 1994 Studium Rechtswissenschaften in Trier, 1. Staatsexamen
- 1996 2. Staatsexamen in Rostock
- Seit 2016 Rechtsanwältin in Rostock in eigener Kanzlei
- Verheiratet, 2 Kinder (14 und 19 Jahre)
- Sie bearbeitet seit 2007 Fälle von Cybermobbing und hält daneben ehrenamtlich Vorträge an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern – seit 2013 via Webinar bundesweit: rund 1.200 Webinare mit ca. 70.000 TeilnehmerInnen
- 2011: Landespräventionspreis Mecklenburg-Vorpommern. 2018: EMOTION Award „Soziale Werte“. 2019: Auszeichnung NDR „Nicht meckern, machen!“
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