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Prof. Dr. Christoph Gusy
Neue Präventionsmittel
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- Gusy: Gefährdung
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Die Kriminalität wird stärker in den digitalen Bereich verlagert und die Kriminalitätsverhinderung selbstverständlich auch. Vorab sei zu bemerken, hier ist natürlich zunächst einmal jeder selbst gefragt. Digitalisierung wird uns nicht einfach aufgezwungen, sondern ist zunächst einmal und im hohen Maße eine Folge individueller Nachfrager-Entscheidungen. Wer digitale Umwelten anschafft, wird durch digitale Umwelten gefährdet werden können und das heißt, wer dies vermeiden möchte, kann hier selbst vorsichtig sein. Aber auch bei den abwehrenden Instanzen selbst, werden sich erhebliche Veränderungen ergeben. Das eine ist die Möglichkeit, verbesserter und schnellerer Information. Hier wird Digitalisierung dazu führen, dass Möglichkeiten der Strafaufklärung durch neue Techniken, durch neue Überwachungstechniken und durch neue Techniken, die das Auffinden und Orten von Personen bestimmen, verbessert werden. Zum anderen kann natürlich durch die infrastrukturellen Veränderungen eine Sicherheitstechnik geschaffen werden, welche hier von vornherein den Eintritt von Risiken gar nicht aufkommen lässt. Dabei wird man allerdings sehen müssen, jede Sicherheitstechnik ist vorläufig. Wie sicher sie ist, merkt man immer erst dann, wenn der Schaden eingetreten ist. Von daher ist Sicherheitstechnik nie alles. Im Ergebnis wird sich eine wesentlich stärkere Verlagerung von Sicherheitsaufgaben an nicht polizeiliche Stellen zeigen. Die Polizei selbst wird hier selbst zum Dienstleistungsnehmer. Die anderen Stellen werden immer größere, eigenständige Bedeutung erlangen. Überwachungstechnologien werden umso sinnvoller sein, je stärker die Kommunikation, die überwacht werden soll, ihrerseits technologisch gesteuert ist. Schon hier besteht praktisch ein erheblicher Vorsprung gegenüber dem, was sich die Normalbürger, aber auch Gerichte bisweilen vorstellen. Überwachung ist heute ganz überwiegend technologisch. Das lange Ohr hat immer seine technische Fortsetzung. Das zeigt sich im nachrichtendienstlichen Handeln ebenso wie bei den neueren Befugnissen der Polizei, welche praktisch stets auch technologisch gestützt sind. Die Sicherheitspolitik wandert immer mehr von der Polizei weg, hin auch zu anderen Stellen. Anderen Stellen, welche weniger Täter- oder Verdächtigen orientiert, sondern mehr instrumentell orientiert sind, die sich auf Tatwerkzeuge, etwa digitale Tatwerkzeuge konzentrieren. Dies führt zu einer Abwanderung von Kompetenzen oder Aufgaben in Zentralstellen, wie etwa dem Bundeskriminalamt, das Bundessicherheitsinstitut, aber auch zu Stellen privater Art. Etwa den Internetprovidern selbst, welche sodann hier Aufgaben erfüllen, die im Kontext mit staatlichen Sicherheitsbehörden eingesetzt werden können. Hier kann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Beispiel sein.
Prof. Dr. Christoph Gusy
Christoph Gusy lehrt Öffentliches Recht, Staatslehre unn Verfassungsgeschichte. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen u.a. das Nachrichtendienst-, Polizei- und Sicherheitsrecht.
Jüngste Veröffentlichung: Gusy/Kugelmann/Würtenberger (Hg.), Handbuch des Rechts der zivilen Sicherheit, 2018.
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