- Rechtswissenschaften / Gefährdung / Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
Neue Präventionsaufgaben
- Roggenkamp: Phänomen
- Roggenkamp: Chancen
- Roggenkamp: Vision
Man kann die Herausforderungen im Wesentlichen auf vier Punkte aus meiner Sicht reduzieren. Das erste ist die erwähnte Aufhebung beziehungsweise Irrelevanz von Ländergrenzen. Das erschüttert natürlich das traditionelle, das tradierte Vorgehen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Die erforderliche internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von, im weitesten Sinne IT-gestützter Kriminalität steckt auch heute noch, also auch 2019, noch in den Kinderschuhen. Zweitens die begrüßenswerte Möglichkeit im Internet weitgehend anonym agieren zu Können, hat als Kehrseite natürlich ein Versagen herkömmlicher Ermittlungsmethoden. Gleiches gilt drittens für die ebenfalls begrüßenswerte Möglichkeit der Verschlüsselung, insbesondere von Kommunikation. Das ist aber natürlich nachteilig für die Gefahrenabwehr, für die Straftatenverhütung, für die Strafverfolgung auch, weil eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einem Messenger System zum Beispiel nicht mehr mit herkömmlichen Mitteln von Strafverfolgungsbehörden überwacht werden kann. Diese ganzen Probleme betreffen viertens nicht nur die Internetkriminalität im engeren Sinne, sondern auch und gerade die klassischen Formen der Straftatenbegehung von Betrug bis hin zum Handel mit Drogen, Waffen und Menschen.
Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
- Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universidad de Salamanca (Spanien)
- Referendariat in Berlin und San José de Costa Rica
- Erstes und Zweites Staatsexamen in Berlin (Kammergericht)
- Wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht der Universität Passau (Prof. Dr. Dirk Heckmann) – dort auch Promotion zum Thema „Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government“
- Rechtsanwalt (Associate) bei Bird & Bird LLP (Frankfurt am Main) – IT-Practice Group (IT-Recht – insb. Urheberrecht, Datenschutzrecht)
- Referent im Bundesministerium für Justiz – Projektgruppe Elektronische Akte in Strafsachen
- 2012 – 2017 Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen
- Seit April 2017 Professor an der HWR Berlin
- § 13 Abs. 6 TMG – Grundsätzliche Möglichkeit der anonymen Nutzung von Internetdiensten
- Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur Online-Durchsuchung / Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme
- Ende-zu-Ende Verschlüsselung
- Internationale Zusammenarbeit der Polizei (Überblick des Status Quo)
- Beitrag digitalcourage e.V. zu Verschlüsselungsverboten
- Phänomen
- Gefährdung
- Chancen
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